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Bundesblatt

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Bundesblatt Artikel

Das Bundesblatt (BBl) der Schweiz ist gemäss Art. 14 des Bundesgesetzes über die Gesetzessammlungen und das Bundesblatt (Publikationsgesetz) vom 21. März 1986 (SR 170.512) [1] (http://www.admin.ch/ch/d/sr/170_512/index.html) eine chronologische Sammlung von Erlassen und amtlichen Dokumenten der Bundesverwaltung.

Das BBl ist chronologisch gegliedert; Erlasse sind über die entsprechenden Jahres- und Seitenzahlen eindeutig auffindbar und zitierbar (beispielsweise steht BBl 2004 3269 für die Publikation der Botschaft zu dem Bundesbeschluss über den Friedensförderungseinsatz von Schweizer Armeeangehörigen in der multinationalen European Union Force (EUFOR) in Bosnien-Herzegowina [2] (http://www.admin.ch/ch/d/ff/2004/3269.pdf).

Im Bundesblatt werden veröffentlicht:

  • die Botschaften und Entwürfe des Bundesrates zu Verfassungsänderungen, Bundesgesetzen und Bundesbeschlüssen ;
  • die von der Bundesversammlung verabschiedeten Verfassungsänderungen, die Bundesgesetze und allgemeinverbindlichen, dem fakultativen Referendum unterstehenden Bundesbeschlüsse, die Bundesbeschlüsse über die Genehmigung von völkerrechtlichen Verträgen sowie die einfachen Bundesbeschlüsse;
  • Berichte des Bundesrates an die Bundesversammlung;
  • Berichte von Kommissionen der Bundesversammlung;
  • die Texte, die aufgrund der Bundesgesetzgebung aufzunehmen sind.

Ferner können Weisungen, Richtlinien, Anordnungen und Mitteilungen des Bundesrates, der Verwaltung oder von Stellen, die Bundesaufgaben zu erfüllen haben, veröffentlicht werden.

Das Bundesblatt erscheint jede Woche in den drei Amtssprachen. Es wird vom Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen (KAV) der Bundeskanzlei herausgegeben.

In einer Beilage zu dem Bundesblatt werden ferner Bundeserlasse von besonderer Tragweite in romanischer Sprache veröffentlicht. Der Bundesrat bestimmt diese Erlasse nach Rücksprache mit der Regierung des Kantons Graubünden.

Siehe auch: Amtliche Sammlung des Bundesrechts, Systematische Sammlung des Bundesrechts.

Buch-Tipp: Amtliches AO-Handbuch 2007 (Amtliche Handausgaben des BMF) Nicht ca. für Steuerbeamte, sondern. . . für alle, die mit verfahrensrechtlichen Fragen zu tun haben. Nicht ca. die AO "selbst" nebst dem für die Verwaltung verbindlichen Anwendungserlass, sondern auch die FGO (Text) und ein umfangreicher Anhang (72 Texte: von den wichtigsten weiteren Gesetzen bis hin zu den wesentlichen BMF-Schreiben) sind in...

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